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Führerscheinklassen

B17,B,B96,BE


B17/B 
Mindestalter: 18 Jahre, begleitetes Fahren ab 17 Jahre 
Vorbesitz: keiner, eingeschlossene Klassen: AM, L

Kraftwagen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
maximal 9 Plätzen (einschließlich Fahrer)
Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder
Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen 
Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg





B96    
Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz: B 

spezieller Anhängerführerschein für Pkw mit einen Anhänger von mehr als 750 kg 
zulässiger Gesamtmasse die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw darf 
größer sein als 3.500 kg aber nicht größer als 4.250 kg




BE   
Mindestalter: 18 Jahre,begleitetes Fahren ab 17 Jahre   Vorbesitz: B

Anhängerklasse für Pkw schließt alle Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 
3.500 kg ein
C,CE,C1,C1E
Hinweis zu den C-Klassen: Bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung ist in der Regel zusätzlich zum Führerschein der Nachweis einer Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetzes (BKrFQG) erforderlich. Weitere Informationen zu dieser Qualifizierung und unseren Kursangeboten gibt es unter             " Weitere Ausbildungen"

C

Mindestalter:
 21 Jahre, (18 Jahre im Rahmen einer Berufsausbildung) Vorbesitz: B, eingeschlossene Klassen: C1

Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse.


CE
Mindestalter: 21 Jahre, (18 Jahre im Rahmen einer Berufsausbildung) Vorbesitz: C, eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T 

Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zulässigen Gesamtmasse mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.


C1
Mindestalter: 18 Jahre | Vorbesitz: B

Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg bis 7.500 kg zulässige Gesamtmasse auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse.


C1E
Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz: C1, eingeschlossene Klassen: BE 

Kraftwagen (außer Omnibus) über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse bis 7.500 kg zulässige Gesamtmasse mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, Kraftfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg Die zulässige Gesamtmasse einer Kombination der Klasse C1E darf nicht größer sein als 12.000 kg

D,DE,D1,D1E
Hinweis zu den D-Klassen: Bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung ist in der Regel zusätzlich zum Führerschein der Nachweis einer Grundqualifikation im Sinne des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetzes (BKrFQG) erforderlich. Weitere Informationen zu dieser Qualifizierung und unseren Kursangeboten gibt es unter               " Weitere Ausbildungen"


Mindestalter: 24 Jahre (23-18 Jahren im Rahmen einer Berufsausbildung), Vorbesitz: B, eingeschlossene Klassen: D1



Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.


Vorbesitz erforderlich

Fahrerlaubnis Klasse B