039203 - 5108-0 Mo und Mi: 15:00 - 18:00* info@fahrschule-barleben.de







Weitere Ausbildungen

Baumaschinenführer
Ausbildung zum Führen von Baumaschinen und Krane

- Fahrausweis für Baumaschinen (Radlader, Ketten-und Radbagger mit entsprechenden Anbauteilen)

- Auto- und Turmdrehkran, Ladekran

- Hubarbeitsbühne

- Anschläger

Bitte bedenken Sie, dass beim Einsatz von Baugeräten im öffentlichen Straßenverkehr eine entsprechende Fahrerlaubnis vorliegen muss
Digitaler Tachograph
Weiterbildung Digitaler Fahrtenschreiber

Schulung nach VO 165/14
Umgang und Besonderheiten des sogenannten Intelligenten Fahrtenschreibers
Gabelstapler

Ausbildung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand (z. B. Gabelstaplerfahrer)

Informationen

Die Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D27) macht konkrete Aussagen über Personen, die als Gabelstaplerfahrer eingesetzt werden dürfen:

Gabelstaplerfahrer müssen

  • mindestens 18 Jahre alt sein,
  • geistig und körperlich geeignet sein,
  • theoretisch und praktisch ausgebildet sein,
  • eine Fahrprüfung erfolgreich abgelegt haben
  • und vom Unternehmer mit der Führung des Staplers schriftlich beauftragt sein (innerbetrieblicher Fahrausweis).

Die Eignung zum Fahren eines Gabelstaplers kann vom Arzt nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ festgestellt werden.

Zur Durchführung der Ausbildung wird der berufsgenossenschaftliche Grundsatz „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ (BGG 925) berücksichtigt.

Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung in der Stufe 1 "Allgemeine Ausbildung" sollte sich über drei bis fünf Tage bzw. 20 bis 32 Lehreinheiten (je 45 Minuten) erstrecken. Davon umfasst der theoretische Teil mindestens 10 Lehreinheiten. Die Ausbildungsdauer der Stufe 2 "Zusatzausbildung" und Stufe 3 "Betriebliche Ausbildung" richtet sich nach Gerätebauart und Einsatzgebie
t.

Beschleunigte Grundqualifikation lt. BKrFQG, LKW/Bus
Themenbereiche: nach Rahmenlehrplan
Lehrgangsdauer: 5 Wochen
Beschreibung: Mit dieser Ausbildung erwerben Sie die gesetzliche Grundlagen und Sie erhalten nach bestandener Prüfung ihren Zugang für gewerblichen Güter-oder Personenverkehr.
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung, Deutschkenntnisse.
Abschluss: IHK Prüfung ( als Voraussetzung um gewerblich LKW/Bus fahren zu dürfen)
Berufskraftfahrerweiterbildung lt. BKrFQG (Module) LKW/Bus
Sozialvorschriften
. sozialrechtliche Rahmenbedingungen
. Vorschriften für den Güterkraft- und Personenverkehr
. höchstzulässige Arbeitszeiten
. Anwendung des digitalen Tachographs
. Sanktionen bei Verstößen
. Vorschriften für den Güterkraftverkehr

Ladungssicherung
. Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der    
  Sicherheitsvorschriften
. physikalische Grundlagen
. Lastverteilung und Fahrzeugschwerpunkt
. Möglichkeiten der Ladungssicherung
. Nutzlasten, Ladungsverteilung
. Verpackungsarten
. Verwendung von Ladungssicherungsmaterialien

Arbeitsplatz LKW
. Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs
. Entgegenwirken krimineller Handlungen
. Gesundheitsschäden vorbeugen - Umgang mit Lasten
. Grundsätze einer guten körperlichen und geistigen Verfassung 
. Fähigkeit zur Einschätzung der Lage bei Notfällen
. wirtschaftliches Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
. Imagepflege

Fahrsicherheit in Theorie und/oder Praxis
. Funktionsweise der Sicherheitsausstattungen des Fahrzeuges
. Besonderheiten Zweikreisbremsanlage
. Grenzen des Einsatzes der Bremsanlage
. Einsatz der Brems- und Dauerbremsanlage
. Einschätzung der Lage bei Notfä

ECO-Training in Theorie und/oder Praxis
. Eigenschaften der kinematischen Kette
. Drehmomentkurven, Leistungskurven
. optimaler Drehzahlbereich
. Einsatz Brems- und Dauerbremsanlage
. Optimierung des Kraftstoffverbrauchs